Kirchliche Trauung und Ehejubiläum

Wir freuen uns, diesen Festgottesdienst mit Ihnen zu gestalten und erleben. Denn wir verstehen die zwischenmenschliche Liebe, und zwar unabhängig vom Geschlecht, als eine Ausdrucksform der umfassenden Liebe Gottes.

Im Zentrum des Gottesdienstes steht Ihr Trauversprechen und die Bitte um Segen für Sie als Paar. Sie sind eingeladen, sich an der Ausgestaltung zu beteiligen. Alle Details werden in einem Traugespräch mit dem*der für Sie zuständigen Pfarrer*in besprochen.

Damit eine Trauung in der evangelischen Kirche möglich ist, muss mindestens eine*r der beiden Partner*innen evangelisches Kirchenmitglied sein und beide Partner*innen eine kirchliche Trauung für sich wünschen.

Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass beide Partner*innen einer Kirche angehören. Ist eine*r von Ihnen konfessionslos oder einer anderen Religion angehörig, kann eine kirchliche Trauung unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem stattfinden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Für den Ort der Trauung ist die Gemeindezugehörigkeit ausschlaggebend. Eine kirchliche Trauung in unserer Gemeinde ist möglich, wenn das Brautpaar (mindestens eine*r) oder mindestens ein Elternteil des Brautpaares zu unserer Gemeinde gehört. Wir kümmern uns dann um Pfarrdienst, Kirchenmusik und Küsterdienst.

Sollten Sie spezielle Wünsche haben, etwa eine*n persönlich bekannte Pfarrperson mit der Durchführung zu betrauen oder besondere musikalische Darbietungen wünschen, sprechen Sie dies bei der Anmeldung an.

Wenn Sie und alle Elternteile zu einer anderen Gemeinde gehören, kann unter bestimmten Umständen dennoch eine Trauung bei uns möglich sein. Erkundigen Sie sich bei uns nach den Möglichkeiten.

Eine kirchliche Trauung muss, wie für jeden Gottesdienst üblich, im Kirchengebäude stattfinden.

Sie können Ihre Trauung ganz einfach über unser Gemeindebüro anmelden. Hier können wir Ihnen auch gleich erste Fragen beantworten.

Wir nehmen Ihre Anmeldung zu den Öffnungszeiten persönlich entgegen. Wenn Sie möchten, können Sie das benötigte Formular schon vorab ausdrucken und ausfüllen:

Formular

Gerne können Sie uns auch schon vorher kontaktieren.

Gemeindebüro
Forststraße 71, 46147 Oberhausen
Tel.: 0208 69 601-0
Fax: 0208 69601-222
gemeindeamt-ks@ekir.de

Tel. Sprechzeiten & Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

Die für Ihre Trauung zuständige Pfarrperson wird sich dann ca. 1-2 Monate vor dem Traudatum mit Ihnen in Verbindung setzen und ein Traugespräch zum Kennenlernen und zur Vorbereitung des Gottesdienstes vereinbaren.

Es ist uns wichtig, den Gottesdienst mit Ihnen gemeinsam zu planen und gestalten. Deshalb ist ein ausführliches Traugespräch mit der zuständigen Pfarrperson die wichtigste Vorbereitung. Hier ist Raum für Ihre persönlichen Anliegen und all Ihre Fragen zur Trauung.

Außerdem legen in der Regel Sie selbst ihren Trauspruch fest.

Da all unser kirchliches Handeln eine biblische Grundlage hat, gilt das auch für Ihren Trauspruch. Es muss sich also um einen Satz oder Vers aus der Bibel handeln und soll damit so etwas wie eine biblische Überschrift über Ihre Partnerschaft sein. Vielleicht kennen Sie bereits einen Bibelvers, der Ihnen wichtig ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche über einen der Online-Dienste; achten Sie hier bitte darauf, dass der Spruch auch wirklich aus der Bibel stammt.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, sich auch anlässlich Ihres Ehejubiläums Gottes Segen zusprechen zu lassen. Der Gottesdienst ist ebenso geprägt vom Rückblick und Dank wie vom Blick nach vorn und Gottes Segen dafür.

Selbstverständlich behält der Trausegen seine Gültigkeit und Wirksamkeit. Doch segnendes Handeln ist grundsätzlich immer möglich 

Es gelten im Wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie bei der kirchlichen Trauung. Und auch zum Ehejubiläum wird im Vorfeld der*die zuständige Pfarrer*in mit Ihnen ein persönliches Gespräch zum Kennenlernen und zur Gestaltung des Gottesdienstes führen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Ansprechpartner*innen

Silke Hartmann und Katja Spelleken

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