Presbyterium

Mitglieder des Presbyteriums in unserer Gemeinde sind:

Pfarrerin Stephanie Züchner (Vorsitzende), Kathrin Beck, Marc Becks, Nina Bischof, Thomas Bujack, Thomas Drothler, Sigrid Eichner, Benedikt Henke, Dieter Langnese, Yvonne Matten, Anna Metger, Dr. Ulrich Müller, Reinhard Sohr, Sarah Kaule (Mitarbeiter:in-Presbyterin) und Andreas Leipzig (Mitarbeiter:in-Presbyter).

Das Presbyterium ist die Leitung einer evangelischen Kirchengemeinde, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde für jeweils vier Jahre gewählt wird. Das Presbyterium verfasst die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben und bestimmt so die inhaltlichen Schwerpunkte der Gemeinde.

Es entscheidet über:
Gottesdienste (Ordnung, Zeit und Zahl), Ausstattung der gottesdienstlichen Räume,  Einstellung von hauptamtlichen Personal
(Pfarrer/in, Kirchenmusiker/in, Küster/in, Jugendleiter/in, Kindergärtner/innen etc.) ,
Finanzen (jährlicher Haushaltsplan),
Nutzung, Verwaltung und Verwertung von Gemeindevermögen
(Kirche, Gemeindezentren, Kindergärten, Friedhof etc.) u.v.a.m.

Die Mitglieder des Presbyteriums wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Es kann eine Theologin oder ein Theologe sein, muss es aber nicht.
Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt.
Meinungsvielfalt ist erwünscht und kontroverse Diskussionen fördern die Entscheidungsfindung.
Bei Entscheidungen wird allerdings nach Möglichkeit Einmütigkeit angestrebt, damit alle das Ergebnis mittragen können.
Das Presbyterium tritt regelmäßig einmal im Monat zusammen. Sondersitzungen zu speziellen Themen oder für Eilentscheidungen sind möglich.
Zur Vorbereitung der Entscheidungen im Presbyterium werden vom Presbyterium Ausschüsse berufen.
Zum Beispiel:
Jugendausschuss, Kindergartenausschuss, Friedhofsausschuss, Finanzausschuss, Bauausschuss, Personalausschuss, Ausschuss für Theologie und Gottesdienst, Kirchenmusik …u.a..

Mitglieder der Ausschüsse sind vornehmlich, je nach Neigung und Sachkenntnis, die einzelnen Mitglieder des Presbyteriums.
Das Presbyterium kann aber auch sachkundige Mitglieder der Gemeinde, die nicht Mitglied des Presbyteriums sind, in einen Ausschuss berufen.

Um eine Wahl in das Presbyterium kann sich jedes Gemeindemitglied bewerben das 18 Jahre alt ist und das 75. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
An der Wahl des Presbyteriums darf jedes Gemeindemitglied teilnehmen das konfirmiert ist. Nicht konfirmierte Gemeindemitglieder müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein.

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Ansprechpartner*innen

Silke Hartmann und Katja Spelleken

Gemeindebüro
Forststraße 71, 46147 Oberhausen
Tel.: 0208 69601-0
Fax: 0208 69601-222
gemeindeamt-ks@ekir.de

Tel. Sprechzeiten & Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

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