Konfirmation – erwachsen werden
Die Konfirmation findet üblicherweise am Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenleben statt und bekräftigt die in der Taufe zugesprochene Annahme der jungen Menschen durch Gott. Die Jugendlichen bestätigen selbst, dass sie ihr Leben im christlichen Sinne gestalten wollen. Die Gemeinde unterstützt sie dabei.
Die Jugendlichen werden in der Konfirmandenarbeit vorbereitet, durch die sie mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und mit dem Leben der Gemeinde vertraut gemacht werden.
Im Gottesdienst erhalten sie seelsorgerliches Geleit, Fürbitte und Segen. Ihr persönlicher Konfirmationsspruch, den sie sich selbst ausgesucht haben, unterstreicht dies.
Die Konfirmation berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl. Konfirmierte können außerdem Taufpatin oder -pate werden sowie bei den Presbyteriumswahlen mit entscheiden.
Teilnahme am Abendmahl
Nach einer inhaltlichen Heranführung an den Sinn des Abendmahls erlaubt die Evangelische Kirche im Rheinland – auch schon für Kinder – die Teilnahme am Abendmahl. Ob in einer Gemeinde Kindern und Jugendlichen erst mit der Konfirmation die Teilnahme am Abendmahl erlaubt ist oder auch schon nach vorheriger Heranführung, entscheidet das Leitungsgremium der Gemeinde, also das Presbyterium.
In der Kirchengemeinde Königshardt-Schmachtendorf ist – so hat das Presbyterium beschlossen – Kindern und Jugendlichen nach einer inhaltlichen Heranführung die Teilnahme am Abendmahl auch schon vor der Konfirmation erlaubt.
Spätestens im Rahmen der Konfirmandenarbeit werden die Jugendlichen mit dem Thema „Abendmahl“ intensiv vertraut gemacht.